Geschäftsbedingungen Ferienhaus Willingen Wald
- Im Prinzip gilt für die Appartements ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten.
Die Appartements stehen am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung um 10:00 ausgecheckt sein. - Der Buchungsablauf fangt an mit eine unverbindliche Buchungsanfrage des Mieters. Nachdem die Buchungsfrage von uns behandelt wird erhält der Mieter von uns eine e-Mail mit einem Angebot die vom Mieter bestätigt werden sollte. Nur durch diese Bestätigung entsteht die endgültigen Buchung Vereinbarung, soweit die Wohnung noch frei ist.
- Nachdem die Vereinbarung entstehen ist erhält die Mieter eine Bestätigung von uns mit den Zahlungsinformationen. Nach dieser Bestätigung muss der Mieter 25% vom gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Tagen als Anzahlung auf das angegebene Konto überweisen.
- Die restlichen 75% müssen spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das genannte Konto überwiesen werden.
- Bei einer Buchungsanfrage die kürzer als, oder genau 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit gemacht wird, muss der gesamte Mietpreis sofort bezahlt werden.
- Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn wird ein Betrag von 50% der Netto Mietkosten erhoben.
- Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Mietbeginn muss der gesamte Netto Mietpreis bezahlt werden.
- Die Kaution von 150,00 € dient der Deckung evtl. Schäden, die vom Mieter am Ferienhaus und dazugehörigen Dingen verursacht wurden. Für Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen bleibt der Mieter schadenpflichtig.
- Der Mieter zahlt für jede Mietspanne 37,50€ für die Endreinigung und 8,00 € für ein Wäschepaket pro Person.
- Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren sollen via der Vermieter an die Gemeinde Willingen Kurtaxe zahlen. Der Steuersatz beträgt € 2,-pro Person pro Nacht.
- Sofort nach Beendigung der Mietspanne bekommt mann die Kaution zurück.
- Bei evtl. Beschädigungen wird erst der Schaden vom Kautionsbetrag an den Vermieter erstattet.
- Es ist nicht erlaubt, in den Appartements zu grillen oder ein Fondue zu machen. Zuwiderhandlungen haben, den Einzug der Kaution zur Folge.
- Das Appartement darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden, den Einzug der Kaution zur Folge.
- Lärmbelästigung durch laute Musik oder anderweitig und weiteren Belästigungen wird nicht geduldet, den Einzug der Kaution zur Folge und/oder vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts.
- DieGästesind nicht erlaubt, illegalen Internettauschen zu machen.
- Auf die Mietübereinkunft ist das niederländische Recht anwendbar. Alle Konflikte/Streitigkeiten, die aus der Übereinkunft entstehen könnten, fallen unter die Gerichtsbarkeit des niederländischen Amtsgerichts.