Geschäftsbedingungen Ferienhaus Willingen Wald

  1. Im Prinzip gilt für die Appartements ein Mindestaufenthalt von 2 Nächten.
    Die Appartements stehen am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss die Wohnung um 10:00 ausgecheckt sein.
  2. Der Buchungsablauf fangt an mit eine unverbindliche Buchungsanfrage des Mieters. Nachdem die Buchungsfrage von uns behandelt wird erhält der Mieter von uns eine e-Mail mit einem Angebot die vom Mieter bestätigt werden sollte. Nur durch diese Bestätigung entsteht die endgültigen Buchung Vereinbarung, soweit die Wohnung noch frei ist.
  3. Nachdem die Vereinbarung entstehen ist erhält die Mieter eine Bestätigung von uns mit den Zahlungsinformationen. Nach dieser Bestätigung muss der Mieter 25% vom gesamte Mietpreis innerhalb von 7 Tagen als Anzahlung auf das angegebene Konto überweisen.
  4. Die restlichen 75% müssen spätestens 4 Wochen vor Mietbeginn auf das genannte Konto überwiesen werden.
  5. Bei einer Buchungsanfrage die kürzer als, oder genau 4 Wochen vor Beginn der Mietzeit gemacht wird, muss der gesamte Mietpreis sofort bezahlt werden.
  6. Bei einer Stornierung bis zu 4 Wochen vor Mietbeginn wird ein Betrag von 50% der Netto Mietkosten erhoben.
  7. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Mietbeginn muss der gesamte Netto Mietpreis bezahlt werden.
  8. Die Kaution von 150,00 € dient der Deckung evtl. Schäden, die vom Mieter am Ferienhaus und dazugehörigen Dingen verursacht wurden. Für Schäden, die über diesen Betrag hinausgehen bleibt der Mieter schadenpflichtig.
  9. Der Mieter zahlt für jede Mietspanne 37,50€ für die Endreinigung und 8,00 € für ein Wäschepaket pro Person.
  10. Erwachsene und Kinder ab 15 Jahren sollen via der Vermieter an die Gemeinde Willingen Kurtaxe zahlen. Der Steuersatz beträgt € 2,-pro Person pro Nacht.
  11. Sofort nach Beendigung der Mietspanne bekommt mann die Kaution zurück.
  12. Bei evtl. Beschädigungen wird erst der Schaden vom Kautionsbetrag an den Vermieter erstattet.
  13. Es ist nicht erlaubt, in den Appartements zu grillen oder ein Fondue zu machen. Zuwiderhandlungen haben, den Einzug der Kaution zur Folge.
  14. Das Appartement darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden, den Einzug der Kaution zur Folge.
  15. Lärmbelästigung durch laute Musik oder anderweitig und weiteren Belästigungen wird nicht geduldet, den Einzug der Kaution zur Folge und/oder vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts.
  16. DieGästesind nicht erlaubt, illegalen Internettauschen zu machen.
  17. Auf die Mietübereinkunft ist das niederländische Recht anwendbar. Alle Konflikte/Streitigkeiten, die aus der Übereinkunft entstehen könnten, fallen unter die Gerichtsbarkeit des niederländischen Amtsgerichts.
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